Stand: 30.09.2023
Garantiebedingungen
Die freiwilligen 5 Jahre Garantie sind ein Versprechen der Xtherma GmbH an den Betreiber (Endkunde), dass unsere Wärmepumpe frei von durch die Xtherma GmbH zu vertretene Material- und Fertigungsfehler sind. Wir garantieren, dass unsere Wärmepumpen frei von durch die Xtherma GmbH zu vertretene Material- und Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Herstellungszeitpunkt.
Was bietet die Xtherma Garantieverlängerung?
Xtherma bietet eine freiwillige Verlängerung der Garantie von 2 auf 5 Jahre – als Zeichen für die hohe Qualität unserer Wärmepumpen. Die Garantie deckt Material- und Fertigungsfehler ab, die auf Xtherma zurückzuführen sind.
Hinweis: Diese Antwort dient dem Verständnis. Maßgeblich sind die vollständigen Garantiebedingungen.
Was muss ich dafür beachten?
Die Wärmepumpe muss fachgerecht durch einen Fachhandwerker installiert und mindestens einmal jährlich gewartet werden. Außerdem muss sie innerhalb von 30 Tagen nach der Inbetriebnahme online registriert und dauerhaft mit dem Xtherma-Fernportal verbunden sein – eine Offline-Zeit von mehr als 12 Wochen ist nicht zulässig.
Hinweis: Diese Antwort dient dem Verständnis. Maßgeblich sind die vollständigen Garantiebedingungen.
Wer meldet den Garantiefall?
Nicht du selbst, sondern dein Fachhandwerker. Er prüft den Fall und meldet ihn bei Xtherma. So läuft alles fachgerecht und reibungslos.
Was ist nicht abgedeckt?
Zum Beispiel Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Blitz, Sturm), unsachgemäße Reparaturen, falsche Nutzung oder normale Verschleißteile.
Die vollständigen Ausschlüsse findest du in den Garantiebedingungen.
Warum ist eine regelmäßige Wartung wichtig?
Eine Wärmepumpe ist grundsätzlich wartungsarm. Trotzdem ist eine jährliche Wartung wichtig und sollte am besten vor der Heizsaison durchgeführt werden. Das hat unter anderem die folgenden Gründe:
- Sensibe Komponenten wie der Plattenwärmetauscher müssen von Schmutz und Rost aus dem Heizungssystem geschützt werden.
- Der sensible Verdampfer (Lamellen am Außengerät) kann durch Schmutz und Laub verschmutzt werden, was die Effizienz der Anlage senken kann.
- Insbesondere in den ersten 1-3 Jahren lohnt es sich die Einstellungen der Anlage kontinuierlich zu optimieren, um die Effizienz weiter zu steigern.
Zusammengefasst: Die regelmäßige Wartung hilft die Lebensdauer der Anlage zu verlängern und die Effizienz der Anlage zu steigern.
1) Voraussetzungen der Garantie
- Alle Komponenten des Wärmepumpensystems wurden nachweisbar durch einen Fachhandwerker entsprechend den geltenden Installationsanleitungen, den Planungs- vorgaben und den allgemeinen Regeln der Technik installiert, eingestellt und in Betrieb genommen.
- Der Betrieb der Anlage erfolgt vollständig gemäß der Betriebsanleitung.
- Das Heizungssystem wird einmal jährlich, mit einem maximalen Wartungsintervall von 16 Monaten, durch einen Fachhandwerker gewartet.
- Die Wärmepumpe wird innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme registriert und auf das Xtherma Fernportal aufgeschaltet.
- Ab dem Zeitpunkt der Aufschaltung auf das Xtherma Fernportal ist die Wärmepumpe ununterbrochen für die gesamte Garantiedauer über das Internet mit dem Fernportal verbunden, um Benutzer- und Gerätedaten zur Ferndiagnose und Wartung über HomeCom Pro an den Fachhandwerker zu übermitteln. Dazu muss der Betreiber in die Übermittlung und Verwertung der Benutzer- und Gerätedaten zur Ferndiagnose und Wartung durch den Fachhandwerker bzw. den Xtherma Werkskundendienst einwilligen.
2) Geltendmachung im Garantiefall
Garantieansprüche müssen vor Ablauf der Garantiezeit innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis des Mangels gegenüber Xtherma geltend gemacht werden. Hierfür gilt:
- Der Anspruch auf die 60 Monate Garantie muss innerhalb der Garantiezeit ausschließlich bei der Xtherma GmbH geltend gemacht werden.
- Die Meldung des Garantiefalls an die Xtherma GmbH erfolgt direkt durch den Fachhandwerker im Auftrag des Betreibers. Xtherma behält sich vor, die sachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Geräte zu prüfen.
- Nachweise über den Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal (Rechnung mit Inbetriebnahmedatum) sowie die durchgeführten Wartungen und Inspektionen sind im Garantiefall vom Kunden zu erbringen.
- Die 5 Jahre Garantie umfasst die Kosten für Material und Arbeitszeit. Wir behalten uns vor, die anfallenden Kosten im Einzelfall zu prüfen und orientieren uns an den Xtherma Vergütungsrichtwerte. Schadensersatzansprüche sind von der Garantie ausgeschlossen.
3) Ausschlüsse aus der Garantie
Von der Garantie ausgenommen sind:
- Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend, Überschwemmung, Blitzeinschlag, Brand, Sturm, Frost oder Schwankungen in der Stromversorgung.
- Durch nicht autorisierte Reparaturen verursachte Schäden.
- Durch unsachgemäße Lagerung oder Transport, unsachgemäße Montage, Installation oder Verwendung, durch äußere Einwirkung (Stoß, Schlag, Fall) oder sonstige Nichteinhaltung der Herstelleranweisung entstandene Schäden.
- Bei frühzeitigem Ausbau defekter Systemkomponenten entstandene Schäden ohne vorherige Begutachtung oder Anweisung durch uns.
- Durch Schmutzeinspülungen, Schlick, Kalkablagerungen, Eis oder andere Umwelteinflüsse (z. B. Feuchtigkeit, Hitze), aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel oder Über-/Unterdruck verursachte Schäden.
- Geringfügige Abweichungen der Systemkomponenten von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Systems keinen wesentlichen Einfluss haben.
- Durch Erweiterungen oder Verbesserungen, die aufgrund gesetzlicher Änderungen erforderlich werden, entstandene Schäden an der Wärmepumpe.
- Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (z. B. Elektroden, Anoden, Filter, Batterien usw.) und im Rahmen von Wartungsarbeiten ausgetauscht werden müssen.
- Durch Produktmodifikationen, insbesondere Installation, Entfernen oder Austausch von einzelnen Teilen oder Komponenten des Systems entstandene Schäden.
- Erforderliche Wartungsarbeiten und Ersatz entsprechender Kosten sowie Techniker-Einsätze zur Vornahme von Eigenwartungsmaßnahmen (z. B. Zurücksetzen der Anlage, Druckeinstellung, Auftauen von Kondensatleitungen).
- Bei Manipulation der Fabrikations-/Seriennummer oder des Herstellungsdatums auf dem Produkt.
- Ausstellungsprodukte.
4) Rückstufung der Garantie
Die freiwillige Garantie reduziert sich auf die gesetzliche Garantie, sofern einer der untenstehenden Punkte eintritt:
- Der Betreiber widerruft die Einwilligung für die Übermittlung und Verwertung der Benutzer- und Gerätedaten zur Ferndiagnose und Wartung durch den Fachhandwerker oder Hersteller.
- Die Internetverbindung der Wärmepumpe ist für einen Zeitraum von mehr als 12 Wochen unterbrochen.
5) Sonstige Regelungen
Es gilt weiter:
- Die Garantie beginnt ab dem Datum der Inbetriebnahme, spätestens sechs Monate nach dem Kauf durch den Fachhandwerker bei uns.
- Durch die Garantieleistung wird die Garantiefrist für die registrierten Geräte nicht berührt.
- Nach der Überprüfung der Voraussetzungen und Anerkennung des Garantiefalls durch uns werden wir nach unserer Wahl die mangelhaften Teile unentgeltlich instandsetzen oder durch mangelfreie Teile ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
- Wir erstatten keine Fremdhandwerkerkosten, soweit der Handwerkereinsatz nicht von uns zuvor schriftlich autorisiert wurde. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Die 5 Jahre Garantie ist eine selbstständige und freiwillige Leistung des Garantiegebers und lässt die Beschaffenheitsvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer unberührt.
- Die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche (insbesondere aufgrund der Sachmängelgewährleistung nach § 437 BGB betreffend Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Aufwendungs- oder Schadensersatz) können über die hier geregelten Rechte hinausgehen und sind nicht an die genannten Voraussetzungen gebunden. Ihre diesbezüglichen Rechte sind unabhängig von der 5 Jahre Garantie und bleiben unberührt.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Xtherma GmbH.